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Wann ergeben sich Überhangmandate?

Begriff des Überhangmandats

Erringt eine Partei mehr Direktmandate, als ihr nach dem prozentualen Stimmenergebnis zusteht, werden diese zusätzlichen Mandate als Überhangmandate bezeichnet.

Überhangmandate können bei allen Wahlen von Parlamenten und Räten entstehen – unabhängig davon, ob es Erst- und Zweitstimmen wie bei Landtags- oder Bundestagswahlen gibt. Bei der Wahl zum Kieler Stadtrat am 25. Mai 2008 konnten die Wähler nur ein Kreuz machen. Mit diesem Kreuz wurden der Direktkandidat und die Liste gewählt.

Beispiel:
Ein Wahlgebiet wird normalerweise mit genau 100 Abgeordneten vertreten und hat 50 Wahlkreise. In unserem Beispiel erreicht eine Partei zwar nur 40 Prozent der abgegebenen Stimmen, erringt aber alle 50 Direktmandate.

Unsere Beispielspartei stellt also 50 Abgeordnete, obwohl ihr nur 40 Sitze zustehen. Diese zusätzlichen zehn Mandate werden als Überhangmandate bezeichnet.

Ausgleichsmandate:
Die direkt erlangten Mandate bleiben einer Partei in jedem Fall erhalten. Um das Mißverhältnis von Mandaten zu den abgegebenen Stimmen auszugleichen, erhalten die konkurrierenden Parteien in vielen Bundesländern nach Wahlen sogenannte Ausgleichsmandate. Durch die Überhang- und Ausgleichsmandate erhöht sich folglich die Zahl der Mandate eines Parlaments.

In unserem Beispiel würde sich die Zahl der Abgeordnetensitze von genau 100 um zehn Überhang- und um weitere 15 Ausgleichsmandate auf 125 Plätze erhöhen.

Aber Achtung!
Nicht in allen Parlamenten werden Überhangmandate ausgeglichen. Bei der Wahl zum Bundestag gibt es keine Ausgleichsmandate, theoretisch kann im Bundestag eine Partei die Mehrheit im Parlament haben, obwohl sie nicht entsprechend ihrem Zweitstimmenanteil vertreten ist. Bei Wahlen, die nicht zwischen Erst- und Zweitstimme unterscheiden, findet immer ein Ausgleich der Stimmen statt. Ob ein Ausgleich stattfindet, liegt im Ermessen des jeweiligen Parlaments (Landtags).

Netzmeister, im Mai 2008

Ausgabe im PDF-Format 

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