Wann ergeben sich Überhangmandate?
Begriff des Überhangmandats
Erringt eine Partei mehr Direktmandate, als ihr nach dem prozentualen Stimmenergebnis
zusteht, werden diese zusätzlichen Mandate als Überhangmandate bezeichnet.
Überhangmandate können bei allen Wahlen von Parlamenten und Räten
entstehen – unabhängig davon, ob es Erst- und Zweitstimmen wie bei
Landtags- oder Bundestagswahlen gibt. Bei der Wahl zum Kieler Stadtrat am 25. Mai
2008 konnten die Wähler nur ein Kreuz machen. Mit diesem Kreuz wurden der
Direktkandidat und die Liste gewählt.
Beispiel:
Ein Wahlgebiet wird normalerweise mit genau 100 Abgeordneten vertreten und hat
50 Wahlkreise. In unserem Beispiel erreicht eine Partei zwar nur 40 Prozent der
abgegebenen Stimmen, erringt aber alle 50 Direktmandate.
Unsere Beispielspartei stellt also 50 Abgeordnete, obwohl ihr nur 40 Sitze
zustehen. Diese zusätzlichen zehn Mandate werden als Überhangmandate
bezeichnet.
Ausgleichsmandate:
Die direkt erlangten Mandate bleiben einer Partei in jedem Fall erhalten. Um das
Mißverhältnis von Mandaten zu den abgegebenen Stimmen auszugleichen,
erhalten die konkurrierenden Parteien in vielen Bundesländern nach Wahlen
sogenannte Ausgleichsmandate. Durch die Überhang- und Ausgleichsmandate
erhöht sich folglich die Zahl der Mandate eines Parlaments.
In unserem Beispiel würde sich die Zahl der Abgeordnetensitze von genau 100
um zehn Überhang- und um weitere 15 Ausgleichsmandate auf 125 Plätze
erhöhen.
Aber Achtung!
Nicht in allen Parlamenten werden Überhangmandate ausgeglichen. Bei der Wahl
zum Bundestag gibt es keine Ausgleichsmandate, theoretisch kann im Bundestag eine
Partei die Mehrheit im Parlament haben, obwohl sie nicht entsprechend ihrem
Zweitstimmenanteil vertreten ist. Bei Wahlen, die nicht zwischen Erst- und
Zweitstimme unterscheiden, findet immer ein Ausgleich der Stimmen statt. Ob ein
Ausgleich stattfindet, liegt im Ermessen des jeweiligen Parlaments (Landtags).
Netzmeister, im Mai 2008
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