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Sind die Sozialversicherungen überlebensfähig?


Die Sozialversicherungen als wichtigste Grundlage der Daseinsvorsorge

Sozialversicherung

Kiel, den 6. Juli 2011 – Der NPD-Kreisverband Kiel-Plön lud seine Mitglieder und Freunde zu einer „Politischen Gesprächsrunde“ ein. Die Veranstaltung fand am Mittwoch, den 6. Juli 2011 statt. Das Thema des Abends war die Sozialpolitik in der BRD.

Ein funktionierendes Sozialversicherungssystem ist für jeden von uns die wichtigste Grundlage zur Daseinsvorsorge. Leider wird das System der Bismarckschen Sozialversicherungen immer mehr untergraben. Die Politik bürdet den Versicherungen Leistungen auf, die aus dem Steuersäckel bezahlt werden müßten. Kann die Sozialversicherung auch zukünftig ihre Aufgabe erfüllen?

Diese und weitere Fragen wurden mit einem kurzen einleitenden Vortrag am 6. Juli angesprochen:

Die Sozialversicherungen – von der Politik zum Untergang verurteilt oder ein Modell für die Zukunft

In dem Vortrag wurde kurz die Entstehungsgeschichte des deutschen Sozialversicherungssystems dargelegt. Im Jahre 1883 führte der damalige Kanzler des Deutschen Reiches, Otto von Bismarck, die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland ein. Im Jahr 1884 wurde als zweiter Schritt die Unfallversicherung eingeführt und ab 1889 gab es die gesetzliche gesetzliche Rentenversicherung (ursprünglich Invaliditäts- und Altersversicherung). Diese drei Bereiche bilden noch immer die Grundlage des heute bestehenden Sozialversicherungssystems. Die Rentenversicherung war bei der Einführung durch eigenes Kapital gedeckt.

Die Sozialversicherungen waren auf die Arbeiterschaft und kleinen Angestellten ausgerichtet. Mit Hilfe dieses Systems, sollten soziale und gesellschaftliche Gegensätze abgebaut werden. Jeder Bürger des Deutschen Reich war mehr oder weniger abgesichert und konnte sich mit dem Staat identifizieren.

Die Engländer wollten bereits nach dem Krieg im Jahr 1945 die Sozialversicherung abschaffen, denn sie fürchteten, daß englische Arbeiter ein ähnliches System fordern könnten. Allein der Bruch mit Stalin und der darauf folgende Kalte Krieg führte dazu, daß die Deutschen der drei Westzonen von den Alliierten gebraucht wurden. Deshalb konnte das Sozialversicherungssystem die Bestrebungen der Engländer überleben.

Formal wurde die Kapitaldeckung der Rentenversicherung erst im Jahre 1957 durch das Umlageverfahren ersetzt. Aber die Inflation in den 1920-er Jahren und die beiden Weltkriege hatten das Eigenkapital fast vollständig aufgezehrt. Praktisch wurden bereits vor 1957 die Renten aus den eingehenden neuen Beiträgen bezahlt.

In den vergangenen Jahren wurden den Sozialversicherungen, vor allem der Renten- und der Krankenversicherung, Kosten aufgebürdet, die eigentlich aus den Steuereinnahmen bezahlt werden müßten und nicht allein von den Zwangsversicherten. Dazu gehören beispielsweise Folgekosten verschiedener bilaterale Abkommen mit einer Vielzahl von Staaten zur sozialen Absicherung Familienangehöriger in den jeweiligen Heimatländern. Beispielsweise wurde am 30. April 1964 ein deutsch-türkisches Abkommen zur Sozialen Sicherheit abgeschlossen. Dieses Abkommen hat in vielen Fällen zur Folge, daß in der Türkei verbliebene Angehörige von in Deutschland lebenden gesetzlich versicherten Türken mitversichert sind.
Im Jahr 2010 unterstützte die NPD eine Online-Petition an den Bundestag gegen die Kranken-Mitversicherung in der Türkei.

Auch einige Kosten der deutschen Einheit wurden von den Sozialversicherungskassen beglichen. Die Einheit ist eine politische Entwicklung und folglich hätten alle Belastungen von allen getragen werden müssen. Alle Deutschen sind Nutznießer der Einheit, folglich müssen sich auch alle an den gesamten finanziellen Folgen beteiligen und nicht nur die Zwangsversicherten. Zwar gibt aus Ausgleichszahlungen vom Steuerzahler in die Kassen der Sozialversicherungen, die reichen jedoch nicht aus, um die Defizite zu decken.

Auf Grund des Bevölkerungsrückgangs ist ohnehin zu befürchten, daß das bestehende Sozialversicherungssystem nicht überleben kann. Möglicherweise müssen völlig neue Wege beschritten werden. Zur medizinischen Versorgung könnte beispielsweise ein System – vergleichbar den Polikliniken der DDR – eingeführt werden. Die in diesen Einrichtungen tätigen Ärzte würden wie Beamte vom Staat bezahlt und könnten ihre ganze Arbeitskraft den Patienten widmen. Sie müßten dann nicht, wie es zur Zeit der Fall ist, umfangreiche Abrechnungen machen. Es ist ohnehin eine Verschwendung, wenn teuer ausgebildete Mediziner einen großen Teil ihrer Arbeitszeit mit den Abrechnungen für die Krankenkassen verbringen müssen.

Die bestehenden Ansprüche aus der Rentenversicherung könnten der Staatsverschuldung zugerechnet werden und die Renten würden dann zukünftig vom Finanzamt ausgezahlt werden. Darüberhinaus würde diese Umstellung die Verwaltung insgesamt erheblich verschlanken. Eine derartige Umstrukturierung ist sicher nicht innerhalb weniger Tage zu bewerkstelligen, sondern braucht eine jahrelange Vorbereitungszeit, aber einen Neubeginn zu wagen, ist allemal besser, als das jetzige „rumgemurkse“.

H. G.

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