Sind die Sozialversicherungen überlebensfähig?
Die Sozialversicherungen als wichtigste Grundlage der Daseinsvorsorge
Kiel, den 6. Juli 2011 –
Der NPD-Kreisverband Kiel-Plön lud seine Mitglieder und Freunde zu einer „Politischen
Gesprächsrunde“ ein. Die Veranstaltung fand am Mittwoch, den 6. Juli 2011 statt. Das
Thema des Abends war die Sozialpolitik in der BRD.
Ein funktionierendes Sozialversicherungssystem ist für jeden von uns die wichtigste
Grundlage zur Daseinsvorsorge. Leider wird das System der Bismarckschen Sozialversicherungen immer
mehr untergraben. Die Politik bürdet den Versicherungen Leistungen auf, die aus dem
Steuersäckel bezahlt werden müßten. Kann die Sozialversicherung auch
zukünftig ihre Aufgabe erfüllen?
Diese und weitere Fragen wurden mit einem kurzen einleitenden Vortrag am 6. Juli angesprochen:
Die Sozialversicherungen – von der Politik zum Untergang verurteilt oder ein Modell
für die Zukunft
In dem Vortrag wurde kurz die Entstehungsgeschichte des deutschen Sozialversicherungssystems
dargelegt. Im Jahre 1883 führte der damalige Kanzler des Deutschen Reiches, Otto von Bismarck,
die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland ein. Im Jahr 1884 wurde als zweiter Schritt
die Unfallversicherung eingeführt und ab 1889 gab es die gesetzliche gesetzliche
Rentenversicherung (ursprünglich Invaliditäts- und Altersversicherung). Diese drei
Bereiche bilden noch immer die Grundlage des heute bestehenden Sozialversicherungssystems. Die
Rentenversicherung war bei der Einführung durch eigenes Kapital gedeckt.
Die Sozialversicherungen waren auf die Arbeiterschaft und kleinen Angestellten ausgerichtet. Mit
Hilfe dieses Systems, sollten soziale und gesellschaftliche Gegensätze abgebaut werden.
Jeder Bürger des Deutschen Reich war mehr oder weniger abgesichert und konnte sich mit dem
Staat identifizieren.
Die Engländer wollten bereits nach dem Krieg im Jahr 1945 die Sozialversicherung abschaffen,
denn sie fürchteten, daß englische Arbeiter ein ähnliches System fordern
könnten. Allein der Bruch mit Stalin und der darauf folgende Kalte Krieg führte dazu,
daß die Deutschen der drei Westzonen von den Alliierten gebraucht wurden. Deshalb konnte das
Sozialversicherungssystem die Bestrebungen der Engländer überleben.
Formal wurde die Kapitaldeckung der Rentenversicherung erst im Jahre 1957 durch das Umlageverfahren
ersetzt. Aber die Inflation in den 1920-er Jahren und die beiden Weltkriege hatten das Eigenkapital
fast vollständig aufgezehrt. Praktisch wurden bereits vor 1957 die Renten aus den eingehenden
neuen Beiträgen bezahlt.
In den vergangenen Jahren wurden den Sozialversicherungen, vor allem der Renten- und der
Krankenversicherung, Kosten aufgebürdet, die eigentlich aus den Steuereinnahmen bezahlt
werden müßten und nicht allein von den Zwangsversicherten. Dazu gehören
beispielsweise Folgekosten verschiedener bilaterale Abkommen mit einer Vielzahl von Staaten zur
sozialen Absicherung Familienangehöriger in den jeweiligen Heimatländern. Beispielsweise
wurde am 30. April 1964 ein deutsch-türkisches Abkommen zur Sozialen Sicherheit abgeschlossen.
Dieses Abkommen hat in vielen Fällen zur Folge, daß in der Türkei verbliebene
Angehörige von in Deutschland lebenden gesetzlich versicherten Türken mitversichert sind.
Im Jahr 2010 unterstützte die NPD eine Online-Petition an den Bundestag gegen die
Kranken-Mitversicherung in der Türkei.
Auch einige Kosten der deutschen Einheit wurden von den Sozialversicherungskassen beglichen. Die
Einheit ist eine politische Entwicklung und folglich hätten alle Belastungen von allen
getragen werden müssen. Alle Deutschen sind Nutznießer der Einheit, folglich müssen
sich auch alle an den gesamten finanziellen Folgen beteiligen und nicht nur die Zwangsversicherten.
Zwar gibt aus Ausgleichszahlungen vom Steuerzahler in die Kassen der Sozialversicherungen, die
reichen jedoch nicht aus, um die Defizite zu decken.
Auf Grund des Bevölkerungsrückgangs ist ohnehin zu befürchten, daß das
bestehende Sozialversicherungssystem nicht überleben kann. Möglicherweise müssen
völlig neue Wege beschritten werden. Zur medizinischen Versorgung könnte beispielsweise
ein System – vergleichbar den Polikliniken der DDR – eingeführt werden. Die in
diesen Einrichtungen tätigen Ärzte würden wie Beamte vom Staat bezahlt und
könnten ihre ganze Arbeitskraft den Patienten widmen. Sie müßten dann nicht, wie
es zur Zeit der Fall ist, umfangreiche Abrechnungen machen. Es ist ohnehin eine Verschwendung,
wenn teuer ausgebildete Mediziner einen großen Teil ihrer Arbeitszeit mit den Abrechnungen
für die Krankenkassen verbringen müssen.
Die bestehenden Ansprüche aus der Rentenversicherung könnten der Staatsverschuldung
zugerechnet werden und die Renten würden dann zukünftig vom Finanzamt ausgezahlt werden.
Darüberhinaus würde diese Umstellung die Verwaltung insgesamt erheblich verschlanken.
Eine derartige Umstrukturierung ist sicher nicht innerhalb weniger Tage zu bewerkstelligen, sondern
braucht eine jahrelange Vorbereitungszeit, aber einen Neubeginn zu wagen, ist allemal besser, als
das jetzige „rumgemurkse“.
H. G.