Zerschlagung des Mittelstands – ein Mittel zur Entrechtung der Deutschen
Das Bundessozialgericht hat am 24. November 2005 eine Entscheidung (B 12 RA 1/04 R) getroffen,
mit der GmbH-Geschäftsführer verpflichtet werden, auch rückwirkend Beiträge
in die gesetzliche Rentenversicherung zu zahlen. Das ZDF berichtete am 4. März
2006 darüber. Die Sozialversicherungspflicht besteht auch dann, wenn der
Geschäftsführer der alleinige Gesellschafter der GmbH ist, also tatsächlich
wie ein Einzelunternehmer entscheidet und handelt.
Laut Bundessozialgericht bildet der Paragraph 2 Nr. 9 VI des Sozialgesetzbuchs die
Rechtsgrundlage für die Versicherungspflicht: „Versicherungspflichtig ist,
wer in seiner regelmäßigen selbstständigen Beschäftigung keinen
sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigt, mehr als 400 Euro verdient
und überwiegend nur einen Auftraggeber hat.“
Das Urteil des BSG stellt ausschließlich auf das Innenverhältnis des
Geschäftsführers zur GmbH ab. Nicht entscheident ist dagegen, ob die GmbH selbst
weitere Arbeitnehmer oder mehrere Auftraggeber hat. Das Bundessozialgericht läßt
in seiner neuen Auslegung den Halbsatz „keinen sozialversicherungspflichtigen
Arbeitnehmer beschäftigt“ unberücksichtigt. Diese Auslegung schürt
die Angst vor Pleiten und Arbeitslosigkeit im deutschen Mittelstand und ist eine neue
Auslegung eines bestehenden Gesetzes, die im schlimmsten Fall bis zu einer Million
betroffener Chefs zehntausende von Euro kosten kann. Übrigens: Vorstände einer
Aktiengesellschaft sind kraft Gesetz (§ 1 Satz 4 SGB VI) nicht rentenversicherungspflichtig.
Die Belastung der Nachzahlung trifft somit natürlich wieder nur die „Kleinen“,
denn größere Geschäftsführergehälter – oberhalb der
Versicherungspflicht – sind davon nicht betroffen.
Pleitewelle befürchtet !
Der Präsident des „Bundesverbandes mittelständische Wirtschaft“
Mario Ohoven befürchtet:„Vielen drohen Nachzahlungen von 20.000 bis 30.000 Euro.
Da ist für sehr viele Kleinunternehmen die Liquiditätsgrenze überschritten.“
Jetzt muß der Gesetzgeber nach Ansicht von Ohoven unverzüglich reagieren.
Hans-Dieter-Stubben von der Bundes-Versorgungswerk GmbH (BVW), einem Beratungsunternehmen
für betriebliche Altersvorsorge sieht eine wahre Insolvenzwelle voraus. Die
Forderungen können nach seinen Berechnungen je Einzelfall bis zu 77.500 Euro betragen.
Sollten die Befürchtungen einer Insolvenzwelle eintreffen, würde das unsere
Volkswirtschaft erneut schwächen, weitere Arbeitlose schaffen und schon nach kurzer
Zeit weniger Einnahmen für die Rentenkassen zur Folge haben. Hartz-IV-Empfänger und
Arbeitslose zahlen kaum Beiträge in die Sozialversicherungskassen. Daß alle
Forderungen von den ruinierten Betrieben einzutreiben sind, ist eher unwahrscheinlich.
Es gibt keine Chancengleichheit für deutsche Mittelständler
Viel schlimmer ist die Langzeitwirkung der Zerschlagung des deutschen Mittelstands. Der
Markt hat in Deutschland längst seine regulierende und erneuernde Kraft verloren. Eine
funktionierende soziale Marktwirtschaft fördert die leistungsfähigsten
Arbeitstechniken und Wirtschaftsweisen. Muß nämlich ein unwirtschaftlich
gewordenener Betrieb aufgeben, so übernimmt ein anderer die Kunden und Arbeiter,
wodurch die Volkswirtschaft wieder ein Stück leistungsfähiger geworden ist. Jedoch
setzt ein funktionierender Markt voraus, daß alle am Markt Teilnehmenden gleiche
Chancen haben.
Und genau diese gleichen Chancen sind für den deutschen Mittelstand nicht mehr
gegeben. Muß heute beispielsweise ein mittelständischer Handwerksbetrieb
aufgeben, so ist häufig ein ost- oder südeuropäischer Betrieb zur Stelle,
der die Lücke auffüllt. Dieser Betrieb arbeitet aber nicht zu den Bedingungen,
denen ein deutscher Betrieb unterliegt, sondern zu den Bedingungen seines Herkunftslandes,
also mit einer viel geringeren Steuer-, Sozialversicherungs- und Lohnkostenbelastung.
Jedoch profitiert auch dieser Betrieb von den hohen Preisen in Deutschland. Daß die
jetzige Situation zwangsläufig den deutschen Mittelstand ruinieren muß, ist
offensichtlich – von der Politik beabsichtigt ? !
Der Mittelstand war und ist das Rückgrat der deutschen Wirtschaft und des Deutschen
Volkes. Der Mittelstand, das ist der Handwerker, der Händler, der Dienstleister und auch
der Bauer. Schafft man rechtliche Rahmenbedingungen – unter dem Deckmäntelchen der
EU-Vereinheitlichung –, die den deutschen Mittelstand in Deutschland gegenüber
den europäischen Mitbewerbern benachteiligen, führt das zu einer Entrechtung und
Verarmung der Deutschen. Hält dieser Zustand langfristig an, ist auf Dauer die
völlige wirtschaftliche Abhängigkeit großer Teile des Deutschen Volkes
vorprogrammiert. Die Schere zwischen arm und reich geht weiter auseinander!
Da die Folgen der Zerschlagung des Mittelstands leicht vorhersehbar sind, muß davon
ausgegangen werden, daß die aufgezeigten Folgen von den herrschenden Politikern gewollt
und beabsichtigt werden. Sog. „handwerkliche Fehler“ als entschuldigende Ursache
anzunehmen, wäre naiv. An den Schaltstellen der Macht, laufen alle Fäden, Statistiken
und Informationen zusammen – die wissen genau, was sie tun!
Die Vermutung liegt nahe, daß diese Regelungen und Gerichtsentscheidungen ein
weiterer Schritt zur endgültigen Entrechtung des Deutschen Volkes sind !
H. G.
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